Teil 3 der Serie "Widerstandsrecht..."

Heiße Debatte Organspende – bevor wir alle kalt werden…

Großer Plan von Spahn – die „Enteignung unserer Körper“


Erweiterte, überarbeitete Fassung Juli 2022.

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Großer Plan von Spahn – die „Enteignung unserer Körper“
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Kurzfassung für "die Radeberger" und als Leseexemplar

 Dieser Beitrag ist in gekürzter Version in

"die Radeberger" Nr. 38 vom 20.9.2019 veröffentlicht worden. 

 

Seit der Philosoph und Naturwissenschaftler John Locke (1632-1704) seine Erkenntnisse der Staatstheorie formulierte, mit der Theorie des geschlossenen Gesellschaftsvertrages zwischen Volk und Regierung und dem Recht des Volkes auf Widerstand bei Willkürhandlungen der Regierung – wurden diese Thesen zur Grundlage moderner Staatsformen der Demokratie. Locke gilt als „Vater des modernen Rechtsstaates“.

„Volk zwischen Gehorsam und Widerstandsrecht“ (J. Locke)

Dennoch kommt es auch in modernen Rechtsstaaten immer wieder zu Diskrepanzen zwischen Volk und Regierung, und die Frage steht: Wo liegen die Grenzen zwischen Gehorsam des Volkes und seinem Recht zum Widerstand gegen die Regierung?

In Deutschland wurde 1968 mit Artikel 20 Abs.4 des Grundgesetzes (GG) das Recht eines jeden Deutschen garantiert, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Denn nach wie vor vergessen Regierungen nur allzu oft und durchaus gern, dass sie als frei gewählte „Beauftragte des Volkes“ nur in dessen Auftrag zu handeln haben und dass sie durch den geschlossenen Gesellschaftsvertrag die Naturrechte eines jeden einzelnen freien Menschen und des gesamten Volkes zu achten und zu beschützen haben (Leben, Freiheit, Eigentum) und in ihrer politischen Verantwortung nicht Inhaber absoluter Macht sind. Bei Vertragsverletzungen durch die Regierenden hat das Volk ein Recht, den Gehorsam zu verweigern und Veränderungen einzufordern. Soweit die Theorie Lockes.

Wie sieht die Gegenwart aus? Der „SPIEGEL“ warnte bereits 1999 nicht grundlos: „So scheint es, dass ausgerechnet denen, die die Gesellschaft anführen, die ethischen Maßstäbe ihres Handelns abhandengekommen, ist das Bewusstsein geschwunden, dass demokratische Gesetze für alle gelten, dass Macht, politische wie wirtschaftliche, auch mit Verantwortung und nicht nur mit Selbstverwirklichung und Profit zu tun hat. (…) Wer legt fest, wie weit die Wissenschaftler gehen dürfen, wenn die Schwelle zum Homunkulus überschritten ist?“ Diese Warnung scheint berechtigt, denn Grenzen zwischen guter Absicht und Machtmissbrauch, zwischen Gut und Böse können ganz schnell schwinden…

 

Ganz aktuell 2019: Nach der Wahl ist vor der Wahl - Gesetzgeber planen für alle Bürger „Gesetz zur Organspende“ noch im Jahr 2019.  Dieses vorbereitete Gesetz, das in seinem Anliegen durchaus einer Volksentmündigung gleichkommen könnte, sollte eigentlich bereits bis zum Sommer 2019 beschlossen worden sein. Wegen der Landtagswahlen (zuerst in Sachsen und Brandenburg) wurde der Entwurf vorerst „auf Eis“ gelegt. Wahlergebnisse muss man ja nicht durch zu Recht befürchtete Debatten vor der Zeit gefährden. Die Befürworter dieses geplanten Gesetzes, das übrigens auch schon als „Enteignung des Körpers“ bezeichnet wurde, wissen als CDU-Politiker und Vertreter der „Großen Koalition“ genau, dass ihr Ansinnen, ihre Forderung „Entweder Ihr seid Organspender oder Ihr widersprecht“ durchaus als ein Affront gegen das Volk, gegen den Volkswillen gesehen werden könnte. Nicht umsonst hatte die Grünen-Chefin Annalena Baerbock bei Beratungen des Gesetzentwurfs im Bundestag vor den Wahlen befürchtet: „diese Regelung könne Abwehrhaltungen provozieren“ (2. April 2019: ZEIT ONLINE), denn es geht um: Die geplante Durchsetzung des Gesetzentwurfes zur Organspende für alle Bürger ab dem 16. Lebensjahr. Also beschloss man, noch die Wahlen abzuwarten. Aufgeschoben ist bekanntlich nicht aufgehoben. Die Durchsetzung des vorbereiteten Gesetzentwurfs zur Organspende, initiiert durch den Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) im Zusammenwirken mit dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach und Vertretern der Großen Koalition, würde auch nach den Landtagswahlen, ab Herbst 2019 noch zurechtkommen, um dann dem sicherlich überraschten Volk präsentiert zu werden.

 

Das „Volk“ dürfte ziemlich überrascht und ahnungslos sein und wird momentan mit Wahlergebnissen, Koalitionsvorhaben, neuen Programmen, Aufbruchstimmung und Versprechungen in Atem gehalten, mit Angstszenarien des Klima-Wandels, durchaus realistischen Problemen des Kohleausstiegs und geduldeten Auftritten der gemachten „Jeanne d`Arc der Moderne“, der 16-jährigen Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg aus Schweden und ihren von unserer Regierung durchaus unterstützten Aufrufen zum Schuleschwänzen von Kindern und Jugendlichen durch Teilnahme an den Friday for Future Demos. Alles „Zeichen der Demokratie“.

Vom geplanten Gesetz dagegen, das ein ganzes Volk mit seiner Körperlichkeit unmittelbar betreffen soll, hört man so gut wie nichts, denn es könnte bei einigem Nachdenken und Informationen über die wahre Praxis dieses Vorhabens durchaus als Horrorszenario gesehen werden, wenn man bedenkt: Wer nicht widerruft, wird zum Organspender… Der neue Plan steht bereits als Gesetzesvorlage. Worum geht es? Ein ganzes Volk, das deutsche Volk, soll ab dem 16. Lebensjahr per Gesetz zu Organspendern erklärt werden. Das neue Gesetz unterstellt, dass jeder grundsätzlich bereit zur Organspende nach seinem Hirntod ist - außer er widerspricht. Bedenkt man dabei jedoch, dass selbst die, bisher als unmündige Jugendliche in vielen Bereichen angesehenen 16-jährigen, ebenfalls zu dieser schwerwiegenden Entscheidung gedrängt werden sollen, die gleichen Jugendlichen, die ansonsten als unmündig betrachtet werden und paradoxerweise bei Straffälligkeit sogar noch bis zu ihrem 21 Lebensjahr unter Kinder- und Jugendschutzgesetzen stehen – dann dürfte damit wohl das gesamte Anliegen des Gesetzes und seine Dringlichkeitsbestrebungen für die schnellstmögliche Durchsetzung offenbar werden.

Jeder, der Widerspruch einlegt, kann das dann mit Eintrag in einem „Bundesregister“ vornehmen lassen… Das ist die Theorie. Wer nicht widerspricht, aus welchem Grund auch immer, soll mit seinem Schweigen automatisch zum Organspender gemacht werden. Schweigen bedeutet dann „JA“ zur Organspende. Bedenkt man dabei noch, dass diese Idee, dass dieses Verlangen an das deutsche Volk nicht von so gern verteufelten rechtsradikalen Gruppierungen ausgeht, sondern von der CDU-Führungsspitze mit ihrem Koalitionspartner SPD, also christlich-demokratisch angeführt, so erscheint diese vorbereitete „Zwangs-Maßnahme“, um die Bereitstellung von Spenderorganen schnellstmöglich zu erhöhen, noch unglaublicher…

 

Zur Erinnerung: Die bisher gültige Regelung zieht als Organspender nur diejenigen in Betracht, die ihre Bereitschaft ausdrücklich freiwillig erklärt haben (Zustimmungsregelung) und im Besitz eines Spenderausweises sind - also eine durchaus humane, freie, nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidung der Betreffenden.

 

Die Frage sollte gestellt werden: Wo bleiben die Menschenrechte bei diesem neuen geplanten Gesetzentwurf? Allein schon der Vorstoß einer Regierung in diese Richtung, alle melderechtlich erfassten deutschen Staatsbürger/innen ab 16 Jahren (also auch noch nicht volljährige) als potenzielle Organspender zu registrieren und nach ihrem Hirntod zur Organentnahme einzusetzen, „außer sie widersprechen“, stellt einen so unerhörten, in der Geschichte von freien Menschen noch nie dagewesenen Eingriff in Menschenrechte eines Volkes und des einzelnen Individuums dar, in das Grundrecht des Menschen auf seinen eigenen Körper, dass man sich solch Gedankengut eigentlich gar nicht vorstellen kann. Außerdem ist es ein unerhörter Eingriff in die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht des Grundgesetzes, denn Art. 2 (2) sagt eindeutig aus: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Das geplante Gesetz würde bei Realisierung tatsächlich alles bisher Dagewesene übertreffen! Denn es ist ein Plan, der auch zukünftig alle bisherigen Maßstäbe an Moral und Ethik in Frage stellen wird und einer regelrechten Enteignung des Körpers gleichkommt. Einer der kritischsten Gegner dieses Gesetzvorschlages, der Vorsitzende des Deutschen Ethik-Rates Peter Dabrock, formulierte es so: „Damit wird für mich der Körper nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit“. Interessant sollte dabei auch die Frage sein, wie der gesetzliche Umgang mit den Hunderttausenden Migranten angedacht ist, die keine deutschen Staatsbürger sind, oder mit den 6,2 Millionen Analphabeten, ganz zu schweigen von den Menschen mit Behinderung?

 

Kennt die Regierung noch ihren Gesellschaftsauftrag, der von der Souveränität des Volkes getragen wird? Der CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, beide maßgeblich an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs und des Antrages beteiligt, sprechen von „einem neuen ethischen Standard“, denn „es gehe nicht um einen Zwang zur Spende, sondern um einen Zwang zur Äußerung“ – der Teufelsfuß liegt in der Umkehrung, liegt im Detail: Galten bisher als Organspender alle diejenigen Personen, die sich freiwillig dazu erklärt und bekannt hatten, so sollen jetzt „Alle als potenzielle Spender gelten - sie sind es nur durch Bekunden der Ablehnung nicht“ („Welt“/ Politredakteur M. Kamann, 1.4.2019). Dieses Ansinnen von Volksvertretern, von Beauftragten des Volkes, die mit diesem vorbereiteten Gesetzeswerk die Grundrechte, Naturrechte eines jeden Staatsbürgers angreifen dürften (s. J. Locke), kann sicherlich einer Rubrik zugeordnet werden, die weit über den erhaltenen Volksauftrag hinausgeht. Im Übereifer welcher Ziele auch immer, wird vergessen: Das Volk ist Auftraggeber für die Handlungen der Regierung. Das Volk, und damit jeder Einzelne, bestimmt über seinen eigenen Körper. Das gilt als Naturrecht, gleichzusetzen mit dem Göttlichen Recht als höchste Instanz. Es ist und bleibt unser Körper, über den wir frei verfügen, in freier Entscheidung! Wir sind ein Volk von freien Menschen mit Menschenrechten!

 

Oder schon nicht mehr? Wird das bereits zu einer Utopie in Deutschland? Die Hintergründe für diese geplanten Maßnahmen der Erfassung zukünftiger Organspender in Größenordnungen, die in Zukunft damit weit über das Bedarfserfordernis nach Spenderorganen für Schwerstkranke hinausgehen dürften, kann man sicherlich erahnen.

 

Nicht erwähnt wird, warum die Spenderbereitschaft in Deutschland rückläufig wurde! Denn nicht das fehlende Mitgefühl für Schwerstkranke führte in den letzten Jahren bei der Bevölkerung zu einer rückläufigen Spenderbereitschaft, sondern:

 

Aufgedeckte Transplantationsskandale in Größenordnungen in den Jahren 2011 bis 2013 führten zum Vertrauensverlust und Rückgang an Spendern. Die damals von der Staatsanwaltschaft ermittelten Vergehen, über viele Jahre hinweg an mehreren Kliniken, mit zahlreichen Richtlinienverstößen im Umgang der Handhabung von Organtransplantationen, mit vermutetem oder nachgewiesenem Organhandel und Transplantationstourismus, mit „Chefarzt-Boni-Gehältern“, die an die Zahl der Transplantationen gekoppelt waren, Ärzten mit ausgeprägtem Geschäftssinn und durchaus dubiosen Manipulationspraktiken, die mit „krimineller Potenz“ und Verdacht auf systematische und bewusste Täuschung Akten gefälscht hatten, inbegriffen noch das Wettbewerbsstreben von Kliniken, um auch an dem nicht unerheblichen Geschäft teilhaben zu können – all das hat natürlich zu einem verständlichen Vertrauensverlust der Bürger für eine Spendenbereitschaft geführt. (s. Wikipedia-Artikel „Organspendeskandal in Deutschland“)

 

Organspender sind seitdem rar geworden. Das Vertrauen in das bestehende Gesundheitssystem hat einen tiefen Riss erhalten, bis heute ist der Vertrauensverlust spürbar, auch nachvollziehbar – die geplanten „Zwangsmaßnahmen“ mit der geplanten Gesetzlichkeit werden diesen sicherlich nicht kitten, sondern eher noch vertiefen helfen. Außerdem sollte es sicherlich für jeden nachdenkenden Bürger ebenfalls klar sein: sichere Kontrollmöglichkeiten der Transplantationszentren durch staatliche Organe erscheinen mehr als fragwürdig und sind Theorie – die Vergangenheit lieferte die Beweise für die erschreckenden Möglichkeiten von derartigen Verstößen in der Praxis.

 

Nur Vertrauen kann zur Grundlage einer veränderten Einstellung führen.

 

Der Schriftsteller Rolf Hochhuth (*1931) hatte in seinem Drama „Ärztinnen“ bereits 1980, nach vielen gründlichen Recherchen damaliger Zustände in der BRD, offen angeprangert, wie schnell diese Branche entgleist oder auch entgleisen kann, wenn wissenschaftlicher Ehrgeiz, Karrieresucht, Praktiken in der pharmazeutischen Forschung, mangelndes Verantwortungsbewusstsein in der Pharmaindustrie ungezügelt agieren können. Er beschrieb schonungslos, wie vieles fern von der gepriesenen Ethik und Moral vonstattengeht, wenn menschliches Leben in Sterben übergeht, wenn Sterbende nach ihrem festgestellten Hirntod an Schläuchen und Geräten gehalten, Infusionen ausgesetzt und weiter beatmet werden, um den Blutkreislauf nicht zu unterbrechen und die Organe frisch zu halten bis zum Einsatz der Organentnahme... Man sollte „Ärztinnen“ lesen!

 

Das Böse hat viele Gesichter – Auch die große Philosophin Hannah Arendt (1906- 1975), die als Beobachterin des Eichmann-Prozesses erschüttert über die erlebte „Kalte unmenschliche Bürokratie einer Vernichtungsmaschinerie menschlichen Lebens“ ihre „Theorie des Bösen“ erarbeitet hatte, vor allem auch, wie das „Böse“ aus Gleichgültigkeit, Gewissenlosigkeit, Machtbesessenheit oder Gier zu einer Bewegung, einer „Konspiration am helllichten Tag“, werden kann, stellte fest:

Dieses Böse agiert offen und bindet sich sogar an vermeintlich gute Ideen für Volk und Vaterland“.

Und auch Goethe hatte nicht ohne Grund die Weisheit niedergeschrieben:

Allein die Menschen sind nicht besser dran / Den Bösen sind sie los, die Bösen sind geblieben.

Ob Teufel, Mephisto, Junker Satan oder modern „Der oder Das Böse“ – sie haben vielerlei Gestalt angenommen, und es ist durchaus eine Illusion zu denken, nur weil man eine einzelne, das Negative verkörperte Person entmachtet und besiegt hat, damit alles Negative beseitigt zu haben…

 

Warum sagt die Kirche nicht „Haltet ein“ zu diesen Vorhaben? Wo bleibt ihre Verantwortung? Denn das verwundert ebenfalls. Wo bleibt der Glaube? Dieser neue Gesetzentwurf wurde vorrangig von der CDU initiiert, der Christlich Demokratischen Union. Wieviel „Christlich“ ist in diesem Gesetz noch enthalten? Kirchliche Kreise schweigen bisher. 2015 wurde auf der Deutschen Bischofskonferenz zwar der großherzige Akt der Nächstenliebe begrüßt, der jedoch immer von freiwilliger Spenderbereitschaft, „frei von allem sozialen Druck bleiben sollte“. Denn dieses Ansinnen, jeden als Organspender zu „verwenden“, der nicht widerspricht, ist fern von jeglichem christlichen Glauben, Glaubensbekenntnissen und göttlichem Recht zu sehen. Nicht umsonst beginnt auch unser Grundgesetz in seiner Präambel mit der Berufung auf Gott:

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“.

Mit dieser Berufung auf Gott wird der Bezug herausgestellt, dass es durchaus eine politische Verantwortung gibt, die das innerweltliche Denken, Planen und Handeln übersteigt – und diese Verantwortung damit auch vor Missbrauch bewahrt. Das bedeutet: „Der Staat hat ein ethisches Fundament, das über die menschliche Verfügungsgewalt hinausreicht. Der Verfassungsgeber und damit nachgeordnet auch andere staatliche Gewalten sind nicht die Träger absoluter Souveränität, sie sind nicht die Inhaber absoluter Macht. Es gibt Grenzen staatlichen Handelns“ (Zitat Hermann Gröhe, bis 2018 Bundesgesundheitsminister). Jeglicher Zwang, jeglicher Missbrauch sollte auch durch christliche Glaubensinhalte unterbunden werden.

 

Die momentane Realität sieht anders aus. Von Überlegungen einer Einschränkung ihres sich selbst erlaubten Machtanspruchs sind die Macher und Verfechter des „Gesetzentwurfes zur Organspende“ eines ganzen Volkes weit entfernt. Ganz im Gegenteil. Der Präsident der Bundesärztekammer Montgomery hat den Gesetzentwurf der großen Koalition schon abgesegnet, da „medizinisch und ethisch die Widerspruchslösung das einzig Richtige ist“. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Obwohl die Durchsetzung von Gesetzen zum Wohl der Allgemeinheit ansonsten zumeist einen langen Atem verlangt, konnte erstaunlicherweise bereits am 1. April 2019 ein Gesetz in Kraft treten, das den Kliniken mithilfe von mehr Geld und zusätzlichem Personal die Organentnahme erleichtern und entsprechende Abläufe in für Organentnahmen und Transplantationen vereinfachen und beschleunigen soll. Organhandel ist nach dem Gesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, „abgeschwächte Strafen gelten für den Verkauf und Erwerb von Produkten, die aus Gewebe und Organen hergestellt worden sind.“ („ZEIT ONLINE“ 25. Juni 2019).

 

Von Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) und Gesundheitsexperte Lauterbach (SPD) wird prognostiziert, dass „noch in diesem Jahr die Neuregelung dafür sorgen soll, die Zahl der potentiellen Organspender zu erhöhen“. Denn diese beiden Politiker vertreten die Meinung, „dass Transplantationen mittlerweile ein so selbstverständlicher Bereich der Medizin geworden sind, dass es auch für die Bürger selbstverständlich sein müsse, sich dazu eine Meinung zu bilden“. („Welt“ M. Kamann 6. Mai 2019). Von Freiheitsrechten und Menschenrechtsgesetzen der Bürger - kein Wort. Soll die Organspende zur Bürgerpflicht erklärt werden?

 

Aber es gibt auch die Vernünftigen, die Warnenden im Bundestag.

Katja Kipping (Die Linke), ebenso wie Annalena Baerbock (Bündnis 90 / Die Grünen) kennen die Debatten im Bundestag zu diesem Thema und gehören zu der Gruppierung, die Organspenden auf Freiwilligenbasis mit mehr Aufklärung unbedingt befürworten, aber so, wie sie bisher gehandhabt wurden, nicht als „Zwangsmaßnahmen“. Katja Kipping traf mit ihrer Feststellung sicherlich den Nagel auf den Kopf: „Jens Spahn will, dass möglichst viele Menschen schweigen, denn wenn sich möglichst wenige Bürger äußern – dann wären jene schweigenden Menschen Organspender“. Und Annalena Baerbock befürchtet zu Recht: „(…) dass die Bürger das Vertrauen ins Gesundheitssystem verlieren würden, wenn man die Leute vor den Kopf stößt, indem man sagt, ‚entweder ihr seid Spender oder ihr widersprecht‘“.

 

Geht es bei diesen Planungen noch um das Allgemeinwohl oder werden eigennützige Ziele verfolgt?

Die aufgeworfenen Fragen, die sich für uns alle als durchaus betroffene Bürger bei dieser Debatte stellen, kann sich sicherlich unbedingt jeder selbst beantworten:

 

Hat ein Staat überhaupt das Recht, ein ganzes Volk zu Organspendern zu erklären, ohne Volksabstimmung, als eine Art „Bürgerpflicht“? Hat der Staat ein Recht, fehlende Widerspruchserklärungen und Schweigen, warum auch immer, als ein „JA zur Organspende“ zu deklarieren, um nach dem „festgelegten Hirntod“ den Menschen als Organspender zu verarbeiten, denn auf etwas anderes läuft es nicht hinaus, fern bisheriger juristischer Rechtsnormen? Wo leben wir eigentlich?

 

Nachdenken sollte angesagt sein! Denn es gibt Grenzen des staatlichen Handelns, es gibt Wertefundamente in Staat und Gesellschaft, unveräußerliche Menschenrechte, die bei Verletzung des Willens eines gesamten Volkes Widerstand legitimieren – wenn diese unsere Grundordnung angegriffen wird, sollten wir alle in unserem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat sehr wachsam werden. Diese Entwicklungen gab es bereits in der Geschichtsschreibung, und zwar mehrmalig.

 

Wir sollten alle dafür eintreten, denn es gehört als höchste Freiheit zu unseren Naturrechten:

Der Schutz und die Würde des Menschen, auch für Sterbende über den Tod hinaus, sollte immer oberste Priorität haben!

Ansonsten wird für Missbrauch jegliche Schranke der Moral aufgehoben!

 

Das durchaus umstrittene Gesetz will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Bundestag noch schnellstmöglich in diesem Jahr durchsetzen…

 

 

 

©Renate Schönfuß-Krause

August 2019